Diese Frage stellen sich viele Eltern und bei uns bekommen Sie die Antwort: Wir prüfen bei jedem Untersuchungs- und Prophylaxe-Termin die Zahn- und Kieferstellung Ihres Kindes. Wenn eine kieferorthopädische Behandlung (KFO-Behandlung) notwendig ist, informieren wir Sie darüber.
In seltenen Fällen ist es notwendig, dass eine sog. Kieferorthopädische Frühbehandlung schon im Alter von 4 - 6 Jahren durchgeführt werden muss: Bei
Wenn die KFO-Behandlung zum richtigen Zeitpunkt begonnen wird, verläuft sie schneller und besser. Deshalb ist es wichtig, dass Sie mit Ihrem Kind regelmäßig zur Untersuchung und Prophylaxe kommen. Wir können Sie dann rechtzeitig informieren, falls es eine Zahnspange braucht.